Psychotherapeutische Praxis
Dunja Richter
Psychologische Psychotherapeutin
Abrechnungsgenehmigung
mit allen Kassen
Behandelt werden können psychische Erkrankungen:
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Depressive Erkrankungen
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Angststörungen, Panikattacken, Phobien
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Psychosomatische Erkrankungen, Somatoforme Störungen
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Essstörungen (Adipositas, Bulimie, Magersucht, …)
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Zwangsstörungen
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Persönlichkeitsstörungen (z. B. Borderline, selbstunsichere Persönlichkeitszüge, abhängige Persönlichkeitszüge…)
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Störungen als Reaktion auf schwere Belastungen, PTBS, (z. B. akute bzw. posttraumatische Belastungsstörung)
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Psychische Beeinträchtigungen, die mit chronischen körperlichen Erkrankungen einhergehen (z.B. Krebs, Multiple Sklerose, Unfallfolgen...)
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Chronische Schmerzen
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Chronische Trauer
NICHT behandelt werden Suchterkrankungen
Ablauf vor und zum Beginn einer Psychotherapie
1.) Die Sprechstunde ...
dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und weitere fachspezifische Hilfen im System der Gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind.
Was passiert in der Sprechstunde?
Je nach individuellem Verlauf kann die Sprechstunde Folgendes beinhalten:
- Diagnostische Einschätzung (z. B. depressive Episode, Angststörung, Belastungsreaktion)
- Erste Orientierung: Welche Therapieform wäre geeignet?
- Beratung: Was kann kurzfristig helfen, bis ein Therapieplatz gefunden ist?
- Empfehlungen: z. B. Selbsthilfe, Online-Angebote, Hausarzt, psychosoziale Beratungsstellen
❗ Was die Sprechstunde nicht ist:
Keine automatische Aufnahme in eine Therapie
Keine sofortige „Hilfeleistung“ im Sinne eines Notfalls
Kein Ort für langfristige Begleitung oder Krisenintervention
Warum nicht?
Die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut muss prüfen, ob eine Behandlung möglich und fachlich passend ist. Auch Therapeut:innen haben begrenzte Kapazitäten und die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob sie eine Behandlung aufnehmen.
Psychotherapie ist kein Produkt. Sie ist ein Prozess – ein Weg. Denn Therapie ist kein Abrufverfahren, sondern ein interaktiver Prozess, der auf Gegenseitigkeit beruht.
Ein gemeinsamer Weg, der nicht beliebig mit jeder beliebigen Person funktioniert, weil Psychotherapie nicht technisches Reparieren ist.
2.) Probatorische Sitzungen ...
sind Gespräche, die zur weiteren diagnostischen Klärung des Krankheitsbildes, zur weiteren Indikationsstellung und zur Feststellung der Passung der Patientin oder des Patienten für ein bestimmtes Psychotherapieverfahren sowie für die Anwendungsformen.
Dabei sind auch weitere differenzialdiagnostische Abgrenzungen des Krankheitsbildes und eine Einschätzung der Prognose vorzunehmen. In den probatorischen Sitzungen erfolgt auch eine Klärung der Motivation, der Kooperations- und Beziehungsfähigkeit der Patientin oder des Patienten.
Darüber hinaus dienen sie einer Abschätzung der persönlichen Passung, d. h. einer tragfähigen Arbeitsbeziehung von Patientin oder Patient und Psychotherapeutin oder Psychotherapeut.
Vor Beginn einer Richtlinientherapie wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten eine Abklärung einer somatischen Erkrankung eingeholt.
3.) Antrag bei der Krankenkasse, zur Bewilligung einer Psychotherapie in einem der zugelassenen
psychotherapeutischen Verfahren, zur Kostenübernahme.
Weitere Informationen über Psychotherapie und den Zugang
finden Sie unter den Links der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
- Infografiken_Psychotherapie_final1.indd
- Die Behandlung in der Praxis – Wege zur Psychotherapie
Weitere therapeutische Leistungen
Die Kosten für folgende Leistungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen
und müssen daher selbst getragen werden:
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Paartherapie
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Einzelne Beratungsgespräche
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Coaching
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Berufliche Beratung, Führungskräftecoaching
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Therapeutisches Klettern
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Selbsterfahrung
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Supervision
Wenn Sie in einer akuten Krise sind:
📞 Telefonseelsorge rund um die Uhr: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222
📞 Sozialpsychiatrischer Dienst (kommunal): in Ihrer Region
🏥 Psychiatrische Notaufnahme: jedes Krankenhaus kann Sie weiterleiten

