Psychotherapeutische Praxis
Dunja Richter
Psychologische Psychotherapeutin
Abrechnungsgenehmigung mit allen Kassen
Einzeltherapie
Gruppentherapie
Online-Sprechstunden
Grundkurs Seelische Gesundheit – Basisgruppe Psychotherapie
(kassenfinanziert, Psychosomatische Grundversorgung)
START am 10.10.2025
Weitere therapeutische Leistungen
Die Kosten für folgende Leistungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen
und müssen daher selbst getragen werden:
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Paartherapie
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Einzelne Beratungsgespräche
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Coaching
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Berufliche Beratung, Führungskräftecoaching
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Therapeutisches Klettern
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Selbsterfahrung
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Supervision
Organisatorisches
Ich bin telefonisch erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 12:30 Uhr bis 13.00 Uhr. Tel. 0681-68529403
In einem kurzen telefonischen Vorgespräch werde ich Sie bitten, mir ein paar Stichworte zu Ihrem Anliegen (keine Diagnose) zu geben, also warum Sie zur Psychotherapie kommen möchten.
Dieses Gespräch dient unter anderem dazu, vorab zu klären, ob ich überhaupt die richtige Ansprechpartnerin für Sie bin, daher ist es mir sehr wichtig und die Voraussetzung für eine weitere Terminvereinbarung.
Terminregelung
Bitte erscheinen Sie zum vereinbarten Termin, um vorherige Sitzungen nicht zu stören auch nicht früher.
Bei Verspätungen: der Termin ist nicht verschiebbar aufgrund von folgenden Terminen.
Absageregelung
Terminabsagen bitte mindestens 48 Stunden vorher, andernfalls wird das Honorar privat in Rechnung gestellt.
Neutralität
Die Praxis kann keine Gutachten oder Stellungnahmen für laufende Rechtsverfahren übernehmen.
Für Krankschreibungen wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt.
Schweigepflicht
Alle Inhalte der Sitzungen unterliegen der Schweigepflicht.
Therapieziel und -prozess
Psychotherapie ist ein gemeinsamer Prozess. Es gibt keine vorgefertigten Lösungen.
Kostenregelung
– Für GKV-Patient:innen: Die Kosten übernimmt bei genehmigter Psychotherapie Ihre Krankenkasse.
– Für Selbstzahler:innen / Privatpatient:innen: Abrechnung nach GOP.
Weitere Informationen über Psychotherapie und den Zugang
finden Sie unter den Links der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
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- Die Behandlung in der Praxis – Wege zur Psychotherapie
Ablauf vor und zum Beginn einer Psychotherapie
1.) Die Sprechstunde ...
dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und weitere fachspezifische Hilfen im System der Gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind.
Was passiert in der Sprechstunde?
Je nach individuellem Verlauf kann die Sprechstunde Folgendes beinhalten:
- erste Diagnostische Einschätzung
- Erste Orientierung: Welche Therapieform wäre geeignet?
- Beratung: Was kann kurzfristig helfen, bis ein Therapieplatz gefunden ist?
- Empfehlungen: z. B. Selbsthilfe, Online-Angebote, Hausarzt, psychosoziale Beratungsstellen
❗ Was die Sprechstunde nicht ist:
Keine automatische Aufnahme in eine Therapie
Keine sofortige „Hilfeleistung“ im Sinne eines Notfalls
Kein Ort für langfristige Begleitung oder Krisenintervention
Warum nicht?
Die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut muss prüfen, ob eine Behandlung möglich und fachlich passend ist. Auch Therapeut:innen haben begrenzte Kapazitäten und die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob sie eine Behandlung aufnehmen.
Psychotherapie ist kein Produkt. Sie ist ein Prozess – ein Weg. Denn Therapie ist kein Abrufverfahren, sondern ein interaktiver Prozess, der auf Gegenseitigkeit beruht.
Ein gemeinsamer Weg, der nicht beliebig mit jeder beliebigen Person funktioniert, weil Psychotherapie nicht technisches Reparieren ist.
2.) Probatorische Sitzungen ...
sind Gespräche, die zur weiteren diagnostischen Klärung des Krankheitsbildes, zur weiteren Indikationsstellung und zur Feststellung der Passung der Patientin oder des Patienten für ein bestimmtes Psychotherapieverfahren sowie für die Anwendungsformen.
Dabei sind auch weitere differenzialdiagnostische Abgrenzungen des Krankheitsbildes und eine Einschätzung der Prognose vorzunehmen.
In den probatorischen Sitzungen erfolgt auch eine Klärung der Motivation, der Kooperations- und Beziehungsfähigkeit der Patientin oder des Patienten.
Darüber hinaus dienen sie einer Abschätzung der persönlichen Passung, d. h. einer tragfähigen Arbeitsbeziehung von Patientin oder Patient und Psychotherapeutin oder Psychotherapeut.
Vor Beginn einer Richtlinientherapie wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten eine Abklärung einer somatischen Erkrankung eingeholt.
3.) Antrag bei der Krankenkasse, zur Bewilligung einer Psychotherapie in einem der zugelassenen
psychotherapeutischen Verfahren, zur Kostenübernahme.
Notfälle
In akuten Krisen wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117
oder die nächstgelegene psychiatrische Klinik.
📞 Telefonseelsorge rund um die Uhr: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222
📞 Sozialpsychiatrischer Dienst (kommunal): in Ihrer Region
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